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Auftragsverarbeitung für professionelle Nutzer

Wenn Sie NachlassPilot als Kanzlei, Dienstleister, Betreuer, Nachlasspfleger oder sonstiger professioneller Nutzer einsetzen und personenbezogene Daten Dritter in NachlassPilot verarbeiten, kann ein Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO erforderlich sein.

Was ist eine Auftragsverarbeitung?

Wenn Sie als verantwortliche Stelle personenbezogene Daten durch einen Dienstleister verarbeiten lassen, benötigen Sie nach Art. 28 DSGVO einen Vertrag zur Auftragsverarbeitung. Dies gilt insbesondere, wenn Sie als Kanzlei, Nachlasspfleger, Betreuer oder Dienstleister Patientendaten, Mandantendaten oder sonstige personenbezogene Daten Dritter in NachlassPilot erfassen.

Was regelt ein AV-Vertrag?
  • Gegenstand und Dauer der Verarbeitung
  • Art und Zweck der Verarbeitung
  • Art der personenbezogenen Daten
  • Kategorien betroffener Personen
  • technische und organisatorische Maßnahmen (TOM)
  • Rechte und Pflichten des Auftragsverarbeiters
  • Umgang mit Unterauftragsverarbeitern
AV-Vertrag anfordern

Bitte kontaktieren Sie uns, damit wir Ihnen die aktuelle Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung und die technisch-organisatorischen Maßnahmen (TOM) bereitstellen können.

E-Mail: info@NachlassPilot.de

Kontakt aufnehmen

Hinweis: Diese Seite dient der Information. Der konkrete AV-Vertrag wird individuell bereitgestellt. Die hier genannten Informationen ersetzen keine rechtliche Prüfung im Einzelfall.